Bildpräsentation in geschlossenen Gruppen...

Wie wir alle wissen, ist das Urheberrecht und die Zuordnung des Persönlichkeitsrechtes am eigenen Bild nicht unbedingt…

11. Januar 2012
Bildpräsentation in geschlossenen Gruppen...

Liebe Mitknipser,

wie wir alle wissen, ist das Urheberrecht und die Zuordnung des Persönlichkeitsrechtes am eigenen Bild nicht unbedingt auf der Höhe der medialen Zeit ist.

Auch nach längerer Recherche ist für mich nicht klar, wie mit Bildpräsentationen in geschlossenen Nutzergruppen umgegangen werden darf. Ich möchte dies an einigen Beispielen darstellen.

a) Ich stelle Bilder in geschlossenen Alben hier ein und erlaube nur einzelnen, wenigen Nutzern den Zugriff. Dies ist vergleichbar mit der Öffentlichkeit, wenn man ein Fotoalbum herumzeigt, oder dem Privatgebrauch, obwohl die Plattform das Internet ist.

b) Die Nutzergruppe ist nun größer definiert, wie zum Beispiel die Gruppen hier im Joy. Da kommen zweistellige bis vierstellige Nutzerzahlen zu Stande. Auch hier gibt es die Möglichkeit der individuellen Freigabe. Dies entspricht etwa dem alten Diaabend im Sportverein oder am Stammtisch hinter verschlossenen Türen.

c) Die FSK18 markierten Bilder hier im Joy sind nur der geschlossenen Nutzergruppe aller angemeldeten und gecheckten Nutzer zugänglich. Dieser Fall entspricht etwa der gleichen Öffentlichkeit, wie bei einer Aktionärsversammlung einer größeren Firma oder einem Parteitag. Ebenfalls besteht die Möglichkeit, die Öffentlichkeit auszuschalten.


Hierauf stellen sich folgende Fragen:

Wo beginnt nun die Publikation oder Veröffentlichung im Sinne des Presserechtes (oder UrhG)?

"Ab welcher Öffentlichkeit" müssen die Einverständnisse der abgebildeten Personen vorliegen?



Es wäre schön, wenn nur fundiert diskutiert wird und von Kommentaren in der Form "Mein Schwager hat von seinem Sohn gehört, dass seine Tante weiß, dass..." abgesehen wird.

Auch wäre es Klasse, wenn die Fragen plattformübergreifend beantwortet werden könnten und sich nicht ausschließlich auf den JC beziehen.

Danke!
11. Januar 2012

"Ab welcher Öffentlichkeit" müssen die Einverständnisse der abgebildeten Personen vorliegen?

Zumindest diese Frage ist einfach zu beantworten: Jede Veröffentlichung von Bildmaterial setzt das Einverständnis der darauf abgebildeten Person(en) voraus - §22 KuG. Da gibt es nur wenige Ausnahmen (Personen der Zeitgeschichte, Fotografieren auf Veranstaltungen etc.). Aber auch da sollte man genau überlegen - siehe §201a StGB.

Fred
11. Januar 2012

Hallo zusammen,

nach meiner bescheidenen Kenntnis der Sachlage ist Veröffentlichung nicht mit wie im anschaulichen Beispiel des Vorredners einem Dia-Abend gleichzusetzen.
Veröffentlichung ist von Dauer (Ob Internet, Magazin , Tageszeitung etc.)
Veröffentlichung ist ebenfalls nicht durch die Anzahl und Umfang des Betrachterkreises definierbar, demnach vollkommen gleich ob geschlossener Kreis, kleiner Kreis, passwort geschützter Bereich o.ä.

Sobald eine Aufnahme "dauerhaft" Dritten zugänglich gemacht wird, ist dies als Veröffentlichung zu werten , somit ist eine Freigabe des Models unabdingbar. Ausnahme können hier lediglich Personen des öffentlichen Interesses bilden wie Politiker etc

Viele Grüße
Chris
11. Januar 2012
@ Aktmaler

Nein, so einfach ist die Frage eben nicht zu beantworten.

Ab wann ist es eine "Veröffentlichung"? Welche Öffentlichkeit muss hierzu gegeben sein?
11. Januar 2012
Vorsicht

Sobald eine Aufnahme "dauerhaft" Dritten zugänglich gemacht wird, ist dies als Veröffentlichung zu werten , somit ist eine Freigabe des Models unabdingbar.

Da wäre ich mal sehr vorsichtig. Ohne Genehmigung des Models, oder Kundin dürfen Bilder gar keinem Dritten zugänglich gemacht werden,auch nicht einmalig. Es sei denn er ist zwingend zu Herstellung benötigt (Labormitarbeiter, Mitarbeiter zur Bildbearbeitung.

Nicht mal seinem besten Kumpel darf man die Bilder zeigen.
Und das ist auch richtig so.
Ich zeige Bilder meinen Skatbrüdern und einer kennt den Mann der Kundin. Die Bilder waren aber für den Hausfreund der Kundin bestimmt.
Scheidung vorprogrammiert.
11. Januar 2012

Bin da der selben Meinung ... nur mit schriftlicher Genehmigung der Abgebildeten Personen !
Habe selber genug tolle Bilder mit denen ich gerne pausieren würde ... aber keine Freigabe ... Thats Life ... bei Akten lass ich mir sogar jedes Bild einzel bestätigen.
Als Fotograf ist das besonders schmerzlich gute Bilder nicht zeigen zu dürfen ... aber mal ehrlich, es kommt auch niemand an mehr andere Bilder heran als wir ... so ist das dann zu verschmelzen, denke ich *g*
11. Januar 2012
Ich vermute du meinst

das Nutzungsrecht im Zusammenhang mit dem UrHG.

Links nur für Mitglieder

Bei einem Foto gibt es zwei Rechtsgegenstände: Urheberrecht und Nutzungsrechte. Sind Menschen oder Persönlichkeiten darauf auch noch deren Persönlichkeitsrecht.

Macht jemand bei mir im Studio Bewerbungsbilder so darf er diese für seine Bewerbung nutzen, diese Nutzung ist explizit gestattet und formuliert in Angebot und Rechnung. Will sein Arbeitgeber dieses Bild z.B. auf der Website nutzen, so muss er sich die Nutzungsrechte bei mir, dem Urheber, kaufen. Der Preis richtet sich dann nach der Nutzung, also Öffentlichkeit, die dieses Bild erfährt. Auch wenn ich das Bild gemacht habe und der Kunde es bei Monster oder XING einstellt, so kann ich es nicht einfach für meine Werbung nutzen. Dafür brauche ich das Einverständnis des Abgebildeten, sonst verletze ich sein Persönlichkeitsrecht.

Und jetzt wird es kompliziert: fotografiere ich auf einer öffentlichen Veranstaltung, so kann ich die Bilder von Menschen die für !meine! Kamera offensichtlich posieren, benutzen. Denn es ist davon auszugehen, das sie mit Absicht für den Fotografen handelten UND sich im Klaren waren das diese Bilder auch für Presse / PR genutzt werden können. Dann wird es schwer für sie, die Verletzung ihrer Persönlichkeitsrechte einzuklagen. Aber Achtung - das gilt nur für Erwachsene - Ü18!
Wenn neben dir am Strand in 600 m Entfernung ein Aktworkshop stattfindet und das Modell mit Stoffwänden von der Öffentlichkeit abgeschirmt ist. Du mit 600 mm von der Leiter von dem Model Fotos machst, diese dann veröffentlichst, dann verletzt du zumindest ihr Persönlichkeitsrecht. Und das auch aufm Dia-Abend, nur davon wird sie nix merken.
Deine Unterscheidung in Gruppen, eingeschränkte Öffentlichkeit usw. ist rechtlich sicher irrelevant, ausser bei der Festsetzung der Nutzungs- und Schadenshöhe.

Daniel.

Einfach mal googlen und die Modelle immer Verträge unterschreiben lassen.
11. Januar 2012
Zurück zur Fragestellung

Für mich gibts nur eins:

Veröffentlichen werde ich nur Fotos, für die ich eine schriftliche Freigabe des Models (oder Kunden) habe. Egal ob geschlossene Gruppe oder öffentliches Internet. Damit bin ich auf der sicheren Seite und Punkt!

Alles andere ist finanzielles, russisches Roulette!
11. Januar 2012
@ Silberblick...

...es ging wirklich nur um die Abgrenzung des Begriffs der Öffentlichkeit.

@ Trusty & Thomas: Der Begriff der "Dauerhaftigkeit", wie auch der "einmaligen Darstellung" macht den Sachverhalt deutlich.

Danke dafür.

!b


P.S.: Ursache für die Fragestellung war übrigens nicht die Verwendung der von mir angefertigten Bilder in meinen Alben, sondern der Facebook-Wildwuchs...
11. Januar 2012
Ich muß ehrlich gestehen ...

... ich sehe das Problem nicht:

1.) Kein Shooting ohne Vertrag, der eben diese Frage regelt und
2.) Veröffentlichung ist schon, wenn unbestimmten Dritten (das kann auch der Postbote oder der Klempner sein) das Bild zur Kenntnis gelangt ... Öffentlichkeit setzt da die Unbestimmtheit des Personenkreises voraus - die Ehefrau in der gemeinsamen Wohnung ist z.B. keine Öffentlichkeit.

Gruß Robert
11. Januar 2012
Aua - haarscharf vorbei

Das hier ist die Öffentlichkeit:

Öffentlichkeit bezeichnet im weitesten Sinne die Gesamtheit aller Umstände, die für die Bildung der öffentlichen Meinung von Bedeutung sind, wobei der allgemein freie Zugang zu allen relevanten Gegebenheiten sowie deren ungehinderte Diskutierbarkeit entscheidende Kriterien sind.

Quelle Wikipedia

Mir scheint meine Aufmerksamkeit ist bei Model- und Kontaktsuche besser investiert, als im Austausch dieser Foren.
Abgehakt.
11. Januar 2012
Öffentlichkeit != Veröffentlichung ...

Ganz abgesehen davon, daß Wiki nicht immer die beste Quelle ist ... Publikation wäre das geeignetere Lemma gewesen ...

Gruß Robert
11. Januar 2012
Öffentlichkeit = Veröffentlichung ?

nicht ganz so einfach.
Ein Hochzeitspaar darf ihre Bilder der Öffentlichkeit preisgeben, sogar 500 Kopien meiner Bilder machen und den Hochzeitsgästen schicken, aber nicht in Medien, dazu gehört auch das Internet, veröffentlichen. Nicht einmal auf ihrer privaten Homepage.

@ Bernd - das betrifft auch den Wildwuchs in Facebook etc. Jeder glaubt, nur weil er die Aufnahmen beim Fotografen bezahlt hat, könne er sie einfach ins Facebook stellen. Dem ist aber nicht so.

Ich persönlich sehe das oft, habe aber noch nie etwas dagegen unternommen.
Der Kunde würde dann wahrscheinlich nicht mehr zu mir kommen.
11. Januar 2012
Facebook und Co.

...wäre doch auch Irrsinn, dem Kunden Rechnungen oder Anwaltsbriefe zu schicken, weil er seine Bilder in Facebook veröffentlicht.

Ich sehe es lieber positiv, verknüpfe mich in Facebook auf den Bildern, die ich gemacht und habe damit die beste, kostenlose Werbung.
11. Januar 2012

@ Art_of_nude
...genau...

....deshalb fordere ich es ja in meinen verträgen ein, veröffentlichung bei tfp´s nur mit meinem logo...

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